Erste Hilfe im Betrieb
Die Unfallversicherungsträger der gewerblichen Wirtschaft und der öffentlichen Hand verzeichnen mehrere hundertausende meldepflichtige Arbeitsunfälle pro Jahr, die eine Arbeitsunfähigkeit von mehr als drei Tagen oder Schlimmeres zur Folge hatten*.
Für Arbeitgeber ist es von der Berufsgenossenschaft verpflichtend betriebliche Ersthelfer Aus- und Fortbilden zu lassen. Dabei können Sie auf uns zählen. Wir führen die Ausbildung und Fortbildung für betriebliche Ersthelfer für Sie durch. Alles, was wir dafür benötigen, sind Ihre motivierten Mitarbeiter, ein Anmeldeformular und um den Rest kümmern wir uns.
Eine Voranmeldung ist erforderlich. Bitte nutzen Sie hierzu unten stehendes Formular.
Auch für diese Schulungen gelten unsere AGB.
*Quelle: DGUV
Zielgruppe:
- Mitarbeiter von Firmen/Betrieben, welche zum betrieblichen Ersthelfer ernannt werden sollen
- bereits ernannte betriebliche Erstehelfer, welche die vorgeschriebene Fortbildung absolvieren müssen
Kursdauer:
9 Unterrichtseinheiten (à 45 minuten), zzgl. Pausen = 8,0 Stunden
Abrechnung:
Damit wir den Kurs direkt mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger abrechnen können, benötigen wir:
- ein vollständig ausgefülltes, unterschriebenes und abgestempeltes BG-Anmeldeformuar im Original
- ggf. eine Kostenübernahmeerklärung
- ein Teilnehmerdatenblatt
Das Anmeldeformular und ggf. die Kostenübernahmeerklärung müssen Sie zum Kurs mitbringen. Das Teilnehmerdatenblatt erhalten Sie am Schulungstag von uns.
Formulare
Beachten Sie bitte, dass diverse Unfallversicherungsträger eigene Vorgaben zu den Abrechnungsformularen haben. Werden diese Vorgaben nicht eingehalten, kann keine Abrechnung mit dem jeweiligen Unfallversicherungsträger erfolgen.
Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienste und Wohlfahrtspflege (BGW)
Die Erfassung der Teilnehmenden auf dem Abrechnungsformular muss digital erfolgen.
Besuchen Sie hierzu bitte die Seite der BGW https://www.bgw-online.de/bgw-online-de/themen/sicher-mit-system/erste-hilfe/erste-hilfe-21598
Unfallkasse Nord (UKNord)
Sie benötigen eine Kostenübernahmeerklärung, welche Sie online unter https://www.uk-nord.de/main/praevention-und-arbeitsschutz/erste-hilfe/ beantragen können. Bitte bringen Sie diese zur Schulung mit.
Berufsgenossenschaft für Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN)
Sie benötigen ein durch die BGN ausgestelltes Abrechnungsformular. Dieses können Sie hier beantragen https://www.bgn.de/praevention-arbeitshilfen/praxishilfen-service/ersthelferausbildung#c24507
Kontakt
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Hauptsitz:
MSZ Luxemburg
Dr. André Heruth
Op der Haart 28 I L- 9999 Wemperhardt
MSZ Hamburg/Luxemburg
Werner-Siemens-Straße 100
22113 Hamburg - info@msz-luxemburg.de
- +(49) 160-4455212
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