Inhouse Schulungen

Egal ob eine reguläre Ausbildung in Erster Hilfe oder eine Schulung in Erster Hilfe am Kind, wir kommen auch gerne zu Ihnen. Das gilt auch, wenn Sie den Kurs über eine Berufsgenossenschaft / Unfallkasse abrechnen lassen möchten.

Die Mindestteilnehmerzahl für Inhouseschulungen beträgt 15 Personen. Gerne übersenden wir Ihnen ein entsprechendes Angebot. Wenn Sie weitere Informationen wünschen, zögern Sie bitte nicht, uns zu kontaktieren

Es gelten unsere AGB.

 

Unsere Lehrinhalte richten sich nach:
ERC-Richtlinien, Leitlinien des European Resuscitation Council/ The American Heart Association (AHA) / GRC- Richtlinien, German Resuscitation Council/ DGUV Richtlinien

Schulungen und Veranstaltungen

Großraum Hamburg, Luxemburg,
Dänemark, Östereich, Schweiz

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